Das Konzept des BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) sieht eine Zuwendung für jedermann vor.
Es würde weder eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgen, noch eine Bereitschaft zur Arbeit gefordert.
Auf der anderen Seite entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld.
Inwieweit besondere soziale Bedürftigkeit gesondert berücksichtigt wird, ist bei den verschiedenen Modellen unterschiedlich vorgesehen.
Eine andere Form des Bürgergeldes ist die negative Einkommensteuer, die es in den USA als Earned Income Tax Credit und in Großbritannien (Working Families Tax Credit) gibt und auf einen Vorschlag Milton Friedmans aus dem Jahre 1962 zurückgeht.
Die negative Einkommensteuer kann genau wie das BGE so gestaltet werden, dass die Bereitschaft zur Annahme einer angebotenen Arbeit mit höherem Sozialtransfer leidet. Das BGE unterscheidet sich von einer staatlich organisierten Grundsicherung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden ist.
Je nach Modell wird eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes oder des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1500 Euro pro Monat vorgeschlagen.
Ein BGE kann aber auch unterhalb des Existenzsicherungsniveaus liegen. Bedarfsgeprüfte Leistungen können dann auf diese Leistung aufstocken, um das Existenzminimum zu gewährleisten.
Wer zusätzlich zum BGE über mehr Geld verfügen möchte, könnte sich dies immer noch (z. B. durch Erwerbsarbeit) verdienen.
Da Erwerbseinkünfte nicht auf das BGE angerechnet werden, stehen Erwerbseinkünfte und Grundeinkommen - anders als im bisherigen System - nicht in Konkurrenz zueinander.
Daraus wird gefolgert, dass in einem System mit BGE ein hoher Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit besteht, wobei dieser Anreiz natürlich stark von der Höhe des BGE abhängt.
Möglich ist auch eine Förderung des Niedriglohnsektors durch das BGE.
Die grundsätzliche Begründung eines BGE wird darin gesehen, dass es jedem Menschen ermögliche, ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Das BGE schaffe die Voraussetzung zur individuellen Freiheit zur Selbstverwirklichung auch mit Tätigkeiten, die nicht als Erwerbsarbeit entlohnt werden.
Die gesellschaftliche Entwicklung habe dazu geführt, dass nur ein Teil der Tätigkeiten in der modernen, marktorientierten Gesellschaft als Arbeit entlohnt werde.
Tätigkeiten im sozialen Bereich wie beispielsweise in der Kindererziehung, in der Betreuung nicht selbständiger Menschen (Alte, Behinderte) oder in der Jugendarbeit würden hingegen zumeist nicht finanziell vergütet, es sei denn diese Tätigkeiten sind institutionalisiert.
Das BGE sorge hier für einen Ausgleich.
Hinzu komme der Wegfall der Stigmatisierung Arbeitsloser, die bei einer im System liegenden Arbeitslosigkeit für eine große Zahl von Menschen unvermeidlich sei.
Eine Gesellschaft, die das systematisch in Kauf nehme, verstoße gegen die Menschenwürde und gegen das Grundrecht auf Arbeit.
Das BGE führe zu einer Verbesserung der sozialen Sicherheit, ermögliche Teilhabe, vermeide Ausgrenzung und gestatte alternative Lebenspläne wie zum Beispiel Bildungsphasen, die die Erwerbsarbeit unterbrechen.
Das System eines BGE sei übersichtlich und schaffe Vertrauen in die Gesellschaft. Hierdurch erhöhe sich die individuelle Risikobereitschaft.
Es würden Selbständigkeit und Unternehmergeist und damit Innovation und Flexibilität gefördert.
Die Arbeitnehmer würden selbstbewusster und „klebten“ nicht mehr an einer bestimmten Stelle.
Die größere Unabhängigkeit vermindere den innerbetrieblichen Konkurrenzkampf, vermindere Mobbing und verbessere das Betriebsklima mit der Folge, dass negativer Stress und psychische Krankheiten abnähmen.
Götz Werner ist der Auffassung, ein bedingungsloses Grundeinkommen würde nach den Gesetzen freier Märkte dazu führen, dass bisher schlecht bezahlte, aber notwendige Arbeit besser bezahlt bzw. attraktiver gestaltet, oder durch automatisierte Prozesse ersetzt werde.
Für notwendige oder weithin gewünschte Arbeiten würden zwangsläufig ansprechende und lohnende Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, und für ausreichend attraktive beziehungsweise lukrative Arbeitsangebote fänden sich im Mittel und mittelfristig immer genug Arbeitswillige.
Folge wäre demnach ein Arbeitsmarkt, der sich an Angebot und Nachfrage orientiert, was es in unserer heutigen Marktwirtschaft, wegen des Arbeitszwanges, nicht gibt.
Die grundsätzliche Begründung eines BGE wird darin gesehen, dass es jedem Menschen ermögliche, ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Das BGE schaffe die Voraussetzung zur individuellen Freiheit zur Selbstverwirklichung auch mit Tätigkeiten, die nicht als Erwerbsarbeit entlohnt werden.
Zur Finanzierung des Grundeinkommens ist in der Regel eine starke Vereinfachung und Neuordnung des Steuersystems vorgesehen sowie sehr viel weniger Aufwand und Bürokratie in der Sozialverwaltung, da bisherige Transferleistungen durch das bedingungslose Grundeinkommen ersetzt würden.
Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Ausbildungsförderung, Kindergeld und ähnliche Sozialleistungen würden schrittweise ersetzt und letztendlich wegfallen.
Zur Finanzierung gibt es im Wesentlichen zwei Modellansätze:
Besteuerung des Konsums oder Besteuerung des Einkommens.
Montag, 18. Oktober 2010
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