Freitag, 12. August 2011

Lohndumping überall Lohndumping

Lohndumping: 1,2 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland für weniger als 4,50 Euro pro Stunde, berichtet die Zeit.

Der unbefristete Vollzeitarbeitsplatz, mit dem ein auskömmliches Einkommen erzielt werden kann, ist in Deutschland nicht mehr der Regelfall. Die Zahlen des DGB-Index Gute Arbeit 2008 sind ernüchternd:

Nicht einmal die Hälfte der befragten abhängig Beschäftigten (47 Prozent) arbeitet in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, nicht in Leiharbeit (Zeitarbeit) und verdient dabei mindestens 2.000 Euro Brutto im Monat.

Zweidrittel aller Niedriglöhne werden im Dienstleistungssektor gezahlt, also für Friseure, Gebäudereiniger, das Bewachungsgewerbe, den Einzelhandel und die Gastronomie.

Auch in Anwaltskanzleien und in Steuerbüros werden Schreibkräfte mit Niedriglöhnen abgespeist. Betroffen von Lohndumping sind überwiegend Frauen, berichtet der Spiegel, häufig Teilzeitkräfte und sehr oft geringfügig Beschäftigte.

Die fleissigsten von ihnen bekommen am wenigsten Geld. 50 bis 70 Stunden die Woche sind bei Niedriglöhnern üblich, sonst kommt man gar nicht über die Runden. Im Bewachungsgewerbe sind auch über 250 Stunden pro Monat keine Seltenheit.

Lohndumping im Nobelhotel: Die Hamburger Reinigungsfirma Lieblang zahlte einem Zimmermädchen in einem Hamburger Luxushotel (Dorint Sofitel) einen Stundenlohn von 2,46 Euro brutto (das macht 1,92 Euro netto!) für die Reinigung der Zimmer.

Lohndumping durch mehr Wettbewerb unter Arbeitnehmerin in der EU

2009 wird die nächste Runde beim Lohndumping n Deutschland erwartet, nämlich wenn die neuen Beitrittsländer der Europäischen Union Freizügigkeit geniessen.

Dann kommen vermutlich auch die einfachen Tätigkeiten hierzulande wieder stärker unter Druck.

Bei den Schlachtern lässt sich bereits sehen, wie es kommen wird.

Die haben die erste EU-Runde schon hinter sich. 11 Stunden am Streifen sind in den Schlachthöfen eine normale Schichtdauer.

Vor allem CDU und FDP haben sich auch in der EU für mehr Wettbewerb unter den Arbeitnehmern eingesetzt, wie NTV berichtet.

Einzelne Unternehmen nutzen die Billigarbeitskräfte aus EU-Ländern schon länger, z.B. der jetzt wegen Sozialversicherungsbetrug bestrafte Spediteur Betz, der auf bulgarische Fahrer auf seinen Trucks setzte.

Betz erhielt eine hohe Strafe und muss mehr als 2 Mio. Euro Strafe zahlen.

Lohndumping durch den EuGH

Nationale Bestrebungen, wenigstens gleiche und akzeptable Bedingungen für den Wettbewerb zu sichern, konterkariert die EU. Der EuGH hat (EuGH, Urteil vom 03.04.2008 - Rs. C-346/06 "Rüffert") das Tariftreuegesetz in Niedersachsen für unwirksam erklärt, weil es angeblich die Freizügigkeit behindere.

Lohndumping durch Niedriglohnsektoren

Das Arbeitsrecht gilt schon jetzt nur noch für eine privilegierte Kaste von Arbeitnehmern vor allem in Großkonzernen, in denen die Arbeitnehmer gewerkschaftlich gut organisiert sind und in den Kernverwaltungen der Gemeinden, Länder und des Bundes, die nicht "privatisiert" werden können. Wer privatisiert wird, wird früher oder später im Niedriglohnsektor enden. Küchenhilfe in der Kantine, Reinigungskräfte in der Raumpflege, Pförtner, aber auch Busfahrer und Krankenschwestern bekommen bei privaten Unternehmen trotz Tarifvertrag deutlich weniger als vorher im öffentlichen Dienst.

Lohndumping durch Outsourcing an das Kirchenarbeitsrecht


In kirchlichen Einrichtungen sind in Deutschland ca. 1,2 Millionen Menschen beschäftigt. Für diese gelten keine Tarifverträge. Sie haben kein Streikrecht und Betriebsräte sind ebenfalls nicht zugelassen. Das Krupp Krankenhaus etwa trat über Nacht der Diakonie bei und wurde somit kirchliche Einrichtung. Der Betriebsrat konnte seine Koffer packen. Seit Jahren versuchen die Mitarbeitervertretungen des CJD eine verbindliche angemessene Entgeltordnung zu bekommen.

Sonderarbeitsrecht zweiter Klasse": Es gibt keine Tarifbindung, kein Streikrecht und keine Betriebsräte. Nur für Gottes Lohn - Gehaltsdumping in kirchlichen Einrichtungen, Panorama-Beitrag vom 25. April 2008

Edwin Biwoll, der jahrelang für das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) gearbeitet hat, verdiente ein Viertel weniger als ähnlich qualifizierte Lehrerkollegen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen (Video).

Lohndumping durch Scheinselbständigkeit, freie Mitarbeit, Werkvertrag

Als Fleischereiarbeiter in Schlachthöfen werden polnische Beschäftigte und Werkarbeitnehmer eingesetzt, die angeblich selbständige sind.

Lohndumping durch Praktika und Probearbeiten


Lohndumping in großem Stil erfolgt auch durch Volontariat, Praktikum, kostenloses Probearbeiten und Schnupperarbeiten.

Lohndumping durch Outsourcing und Tarifflucht via § 613 a BGB

§ 613 a BGB ist eine Arbeitnehmerschutzvorschrift, hat das Bundesarbeitsgericht gesagt. Das Gegenteil ist leider Realität. Arbeitgeberanwälte suchen innerhalb einer Gewerkschaft Tarifverträge (z.B. vom TV-V zum TV privater Busverkehr), die schlechter sind und nutzen die Verdrängungsmöglichkeit durch eine Betriebsübernahme oder Betriebsteilübernahmen. Ob § 613 a BGB Anwendung findet oder nicht, hat der Arbeitgeber auch weitgehend durch die Gestaltung der Übernahme in der Hand.

Auch der Kündigungsschutz geht bei einer gut geplanten Abspaltung von Betriebsteilen flöten. Denn der hängt von der Zahl der Mitarbeiter beim neuen Unternehmen ab. Arbeiten dort weniger als 10,25 Arbeitnehmer, was sich gestalten lässt, ist der Kündigungschutz vom ersten Tag an - ohne Übergangsfrist - beseitigt.

Geschickterweise übertragen Arbeitgeber den Betriebsteil auf eine neugegründete GmbH. Denn die hat verschiedene arbeitsrechtliche Vorteile, so dass z.B. eine Sozialplanpflicht vermieden wird.

Gesellschaftsrecht hebelt Arbeitsrecht aus

Das Gesellschaftsrecht hebelt das Arbeitsrecht aus. Während ein Unternehmen bei einer Verlagerung von Aktivitäten an die Zentrale oder eine andere Niederlassung den betroffenen Beschäftigten dort die verlagerten Jobs immerhin anbieten muss, kann dies einfach durch Gründung einer eigenen GmbH umgangen werden. Transoflex hat so den Kundenservice in eine selbständige GmbH ausgeglieder, Quelle sourct den Kundendienst an ein Callcenter aus.

Entgeltreduzierung durch Drehen an der Arbeitszeitschraube

Man kann um Geld zu sparen entweder das Gehalt reduzieren oder die Arbeitszeit erhöhen. Man kann also an zwei Schreiben im Arbeitsverhältnis drehen, um ein Geschäft zu machen: 1. am Entgelt, 2. an der Arbeitszeit. Es macht keinen Unterschied aus, ob ich das Gehalt um 10 % kürze, oder die Arbeitszeit entsprechend erhöhe. Mancher Arbeitsrechtler hält 10 % unbezahlte Überstunden für zulässig. Das mag bei Führungskräften und Rechtsanwälten in Ordnung gehen, bei Niedriglöhnern wäre eine derartige Lohnkürzung durch Drehen an der zweiten Schraube, der Arbeitszeit, nicht nur rechtswidrig, sondern wucherisch.

In Mode kommen daher Überstundenklauseln. Darin wird geregelt, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Lohndumping durch variable Gehaltsanteile

Eine weitere Methode ist, variable Gehaltsanteile zu zahlen, die freiwillig sind, und damit jederzeit wieder zurückgenommen werden können. Das Bundesarbeitsgericht hält Kürzungen in einer Höhe von 25 % für in Ordnung.

Lohndumping im Niedriglohnsektor

Im Niedriglohnsektor sind noch andere - illegale - Methoden üblich.

Eine bekannter Bereich ist die Gastronomie. Als Anwalt bekommt man eine Menge mit. In einem Imbissrestaurant bekommen z.B. Aushilfen 400 Euro und 250 Euro "cash", für "7/19" an sieben Tagen die Woche. Urlaub und Entgeltfortzahlung kennt man dort nicht. Wer moppert, fliegt. Im Kleinbetrieb gibt es keinen Kündigungsschutz.

Hilfe und Rat

Hilfe und Rat bekommen Beschäftigte, die von Lohndumping betroffen sind, unter folgenden Telefonhotlines:

IG Bau: 030/24 63 94 20

Ver.di Hamburg: 040/28 58 18 18


Quelle: http://www.lohndumping.de/